Kassentherapeutin aller Gebietskrankenkassen

•  Ihr Fach- bzw. Hausarzt stellt bei entsprechender Indikation,

    eine Verordnung zur Ergotherapie aus.

 

•  Kommen Sie mit der Verordnung zum Erstgespräch,

    alles weitere übernehme ich für Sie.

 

•  Hier werden nach chefärztlicher Bewilligung die vollen Therapiekosten

    von der Gebietskrankenkasse übernommen.

Weitere Informationen können Sie sich bei Ihrer Gebietskrankenkasse einholen.