Kassentherapeutin aller Gebietskrankenkassen
• Ihr Fach- bzw. Hausarzt stellt bei entsprechender Indikation,
eine Verordnung zur Ergotherapie aus.
• Kommen Sie mit der Verordnung zum Erstgespräch,
alles weitere übernehme ich für Sie.
• Hier werden nach chefärztlicher Bewilligung die vollen Therapiekosten
von der Gebietskrankenkasse übernommen.
Weitere Informationen können Sie sich bei Ihrer Gebietskrankenkasse einholen.