Kosten bei Wahlergotherapie

•  Ihr Fach- bzw. Hausarzt stellt bei entsprechender Indikation,

    eine Verordnung zur Ergotherapie aus.

 

•  Kommen Sie mit der chefärzlichen bewilligten Verordnung zum Erstgespräch.

  

•  Ein Teil der Therapiekosten wird von der Krankenkasse übernommen.

    (Wieviel zurückerstattet wird, erfragen Sie bei der Krankenkasse.)

Weitere Informationen können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse einholen.