Kosten bei Wahlergotherapie
• Ihr Fach- bzw. Hausarzt stellt bei entsprechender Indikation,
eine Verordnung zur Ergotherapie aus.
• Kommen Sie mit der chefärzlichen bewilligten Verordnung zum Erstgespräch.
• Ein Teil der Therapiekosten wird von der Krankenkasse übernommen.
(Wieviel zurückerstattet wird, erfragen Sie bei der Krankenkasse.)
Weitere Informationen können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse einholen.